Seminare

Für einen Dienst im Ausland sind Bildungsmaßnahmen von fünf Wochen gesetzlich vorgeschrieben. Davon sollen vier Wochen als Vorbereitung und eine Woche als Nachbereitungsseminar in der Bundesrepublik dienen. Auch kann es während des Dienstes ein Seminar im Ausland stattfinden, ist aber nicht unbedingt Pflicht.


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