Das "freiwillige Soziale Jahr" im Ausland
Art: Freiwilligenarbeit in einem Projekt im Ausland
Länder: abhängig von der jeweiligen Organisation, möglich in fast allen europäischen Ländern und in
Ausnahmefällen auch im nicht-europäischen Ausland
Dauer: mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate
Vorraussetzung: Alter zwischen 18 bis 26 Jahre
Freiwilligendienste im Sinne des FSJ/FÖJ sind auch im Ausland möglich. Vorrausetzung ist, das die Stelle im Ausland mit einem deutschen Träger zusammen arbeitet. Hierbei muss der Träger im Inland im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen anerkannt sein. Die pädagogische Betreuung der Freiwilligen, die vom Gesetz her vorgeschrieben ist, bleibt so gewährleistet (d.h. der Träger muss eine Ansprechpartner/in zur Betreuung zur Verfügung stellen). Mit dazu gehört eine bestimmte Anzahl von Seminartagen und ein gegebenenfalls erforderlicher Sprachvorbereitung, damit der Freiwillige noch im Inland auf den Dienst vorbereite wird.
Träger
In Deutschland gibt es einige wenige Träger, die ein FSJ im Ausland anbieten. Hierzu gehören:
Arbeiterwohlfahrt
Religiöse Vereine
Das Deutsche Rote Kreuz
Der Internationale Bund
Initiative Christen für Europa e.V.
u.v.m.
( hier findet ihr die Länder, in denen die Vereinen den Dienst anbieten sowie Kontaktadressen)
Die Entscheidung über die Zulassung des freiwilligen sozialen Jahres liegt immer beim Träger!
Soziale Absicherung
Die Freiwilligen, die ein FSJ/FÖJ absolvieren erhalten Versicherungsschutz für den Kranken- und Pflegefall sowie Kindergeld und Kinderfreibeträge. Auch wir die Zeit des Dienstes für die Altersvorsorge angerechnet. Sie sind außerdem in den gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungen versichert. Die Beiträge dazu zahlt der Träger. Sie sind somit den jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.
Die Freiwilligen erhalten eine Unterkunft, werden verpflegt und erhalten ein Taschengeld.
Die oben genannten Konditionen können sich von Verein zu Verein und von Projekt zu Projekt unterscheiden und sind immer individuell zu erfragen und zu klären. Beim Taschengeld wird sich oft an den Lebenserhaltungskosten des jeweiligen Gastgeberlandes orientiert und fällt daher verschieden aus.
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