Der Vertrag (Kostenübernahme, Anmeldefristen, Versicherung, weitere Hinweise)
Es wird ein Antrag von der deutschen Entsendorganisation für die deutsche Nationalagentur und ein Antrag des Projektes für die Nationalagentur des jeweiligen Landes ausgefüllt und eingesendet.
Anmeldefristen sind folgende:
Antragstermin
Zeitraum des Projektbeginns
1. Februar
1. Mai bis 30. September
1. April
1. Juli bis 30. November
1. Juni
1. September bis 31. Januar
1. September
1. Dezember bis 30. April
1. November
1. Februar bis 30. Juni
Es sollte auch in Erwägung gezogen werden, dass man sich zu dem frühsten Antragstermin bewirbt, um falls bei einer Ablehnung sich ein zweites Mal an dem folgendem Termin noch einmal zu bewerben, d.h. möchte man zwischen 1.Juli und 30. September seinen Dienst antreten, könnte man sich zum 1.Februar bewerben und falls dann der Vertrag abgelehnt wird, kann ein weiterer Vertrag zum 1. April an die Agentur gesenden werden.
Wichtig: Man kann für einen Freiwilligen zu einem Termin je nur einen Vertrag einreichen, d.h. man kann sich nur für ein Projekt bewerben!
1. 100% der realen Reisekosten der/des Freiwilligen(Nachweis über Tickets oder Rechnung)
2. 550 € plus 20 €/Monat für die Vorbereitung der/des Freiwilligen, Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand
(Nachweis über Abschlußbericht)
3. Die Teilnahme an Rückkehrseminaren (trägereigene Seminare oder Rückkehrseminare als Angebot von
JUGEND für Europa) wird mit 200 EURO pro TeilnehmerIn im Entsendeantrag über die Aktion 2 gefördert.
4. Zusätzlicher Festbetrag von 500 EURO für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf
Aufnahmeprojekt:
1. Monatliches Taschengeld gem. Länderindex (Nachweis über Bestätigung der/des Freiwilligen). Aktuelle Liste
der Taschengeldsätze als Download: Link
2. 600 € plus 300 €/Monat als Aufwandsentschädigung für die Betreuung des/der Freiwilligen, den Sprachkurs,
Transportkosten vor Ort, Unterbringung und Verpflegung, Verwaltungskosten (Nachweis über
Abschlußbericht)
3. 600 € pro Freiwillige/n für ein Einführungstraining (Nachweis über Einzelbelege), wenn dieses für mind. 10
Freiwillige in Deutschland organisiert wird.
4. Zusätzlicher Festbetrag von 250 EURO pro Dienstmonat für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf
sonstiges:
1. Visum-Kosten, Impfkosten, Gesundheitszeugnis können bis zu 100% finanziert werden. Die Ausgaben sind im Verwendungszweck zu belegen.
2. Sonstige Kosten, die durch einen erhöhten Betreuungsaufwand des beteiligten Jugendlichen oder andere
spezifische Gründe entstehen, können bis zu 100% gefördert werden (Nachweis über Einzelbelege)
(Quelle: www.jugendfuereuropa.de)
Versicherung
Nach der Zusage muss der Freiwillige von der Entsendeorganisation versichert werden. Die Versicherung wird bei der AXA-Versicherung beantragt. Hierbei wird der Freiwillige krankenversichert und erhält eine Unfall/Invaliditäts- und Haftpflichtversicherung.
Durch die Versicherung entstehen weder dem Projekt, der Entsendeorganisation oder den Freiwilligen Kosten.
Informationen über den weiteren Fortlauf für die Beantragung der Versicherung erhält die Entsendeorganisation mit dem Erhalt des Fördervertrages.
Förderprioritäten:
Jedes Jahr steigt die Anzahl der eingereichten Verträge, jedoch bleiben die Fördermittel der EU gleich, deshalb gibt es Förderprioritäten. Jedoch sollte man sich davon überhaupt nicht entmutigen lassen, es werden auch Verträge angenommen, die keine der Förderprioritäten erfüllt.